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Besucherregelung

Zugang nur mit einer FFP2-Maske.

Aufgrund der allgemein bekannten Lage in Zussammenhang mit dem Corona-Virus ist das Tragen von FFP2-Masken auf unserem Betriebsgelände sowie im Gebäude pflicht. Wir empfangen darüber hinaus bis auf weiteres keine Besucher ohne Termin. Bitte stimmen Sie im Bedarfsfall vorab einen Termin mit unserem Büro ab.  Diese Regelung gilt bis auf weiteres.

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